Gau Günzburg-Land

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Checkliste für die Vorbereitung zur zeitweisen Übernahme von Schießständen



Werden „fremde" Schießstände genutzt bzw. für eine Benutzung übernommen, so sollte u.a. auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Der übernehmende Mitarbeiter, in der Regel der Gau - oder Bezirkssportleiter, aber jeder andere „Organisator", hat sich bei dem Betreiber der Schießstätte (als Vertreter des Vereins der 1. Schützenmeister) nach den jeweiligen waffenrecht-lichen Vorschriften bzw. Vorgaben (Zulassung) zu erkundigen.
  • Bestehen z.B. bei dem jeweiligen Schießstand besondere Auflagen im Bezug auf die maximale Bewegungsenergie der Geschosse (Aushänge?) bzw. auf die zugelassenen Waffen- und Munitionsarten?
  • Existieren für den Schießstand spezielle behördliche Auflagen oder sicherheitstechnische Vorgaben, die von den verantwortlichen Aufsichtspersonen beachtet werden müssen (Betreiber fragen).
    Beispiel: In der Schießbahn befindet sich eine von aussen zugängliche Türe; für diese besteht eine Auflage, dass vor Schießbeginn sich die Aufsichtspersonen davon zu überzeugen haben, ob diese Türe tatsächlich abgeschlossen ist.
  • Im Zweifelsfall muss der Erlaubnisbescheid für den Schießstand vorliegen bzw. in diesen Einsicht genommen werden. Man darf sich nicht auf mündliche Beteuerungen verlassen, sondern muss sich in Zweifelsfällen offene Fragen schriftlich bestätigen lassen.
  • Mit dem Schießstandbetreiber ist das für die Veranstaltung zu übernehmende „Hausrecht" zu klären (Weisungsbefugnis der Aufsichten).
  • Sind Scheiben und Schützenständen nach den Vorschriften der Sportordnung gekennzeichnet? Funktioniert die Beleuchtung und ist diese ausreichend?
  • Ist die aktuelle Schießstandordnung ausgehängt und eine Tafel zum Anschreiben der verantwortlichen Aufsichtspersonen vorhanden?
  • Wo befinden sich die Feuerlöscher und sind die Verwahrorte gekennzeichnet?
  • Wo befinden sich die Notausgänge und sind die Fluchtwege ausgeschildert? Die Fluchtmöglichkeiten mit den Aufsichtspersonen besprechen bzw. diese über die Notausgänge informieren.
  • Sind Notbeleuchtungen vorhanden? Im Falle von Handlampen deren Funktion prüfen und die Aufsichten über die Verwahrorte informieren.
  • Wo befindet sich das nächste amtsberechtigte Telefon; funktionieren im Notfall Mobiltelefone in dem Schießstand? Sind die Notrufnummern im Bereich des Telefons sichtbar angebracht?
  • Wo befindet sich das „Erste - Hilfe" - Material? Der Inhalt von Verbandskästen muss überprüft und gegebenenfalls vom Betreiber ergänzt werden.
  • Sollen bei größeren Veranstaltungen Ersthelfer anwesend sein, so ist auf die rechtzeitige Bestellung zu achten. Ein geeigneter Raum für das Ersthelfer-personal ist mit dem Betreiber abzuklären und an den tagen der Veranstaltung den Aufsichtspersonen mitzuteilen.
  • Liegt bei geschlossenen Schießständen zum Schießen mit Feuerwaffen (Raum-schießanlage mit Kurz- und Langwaffenständen) ein Reinigungsbuch vor? Wann ist das letzte Mal gereinigt worden? Sind die Eintragungen korrekt?
  • Beim Reinigungsbuch genügt eine Einsichtnahme der aktuellen Seiten. Wichtig ist die Einsichtnahme insbesondere bei Raumschießanlagen, die zum Schießen mit großkalibrigen Waffen zugelassen sind. Liegt ein Reinigungsbuch nicht vor, so muss die Aufsicht vor Aufnahme des Schießbetriebes sich davon überzeugen, dass die Schießbahnsohle gereinigt worden ist.
  • Die störungsfreie Funktion und Inbetriebnahme der raumlufttechnischen Anlage bei geschlossenen Schießständen ist vor Aufnahme des Schießbetriebes zu überprüfen.